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Texte rund um die Hebammenarbeit | Ambulante Geburt

In den meisten Spitälern werden Frauen* nach einer Spontangeburt am 3. Tag nach der Geburt entlassen, nach einer Kaiserschnittgeburt am 4. bis 5. Tag. Wenn es Mutter und Kind gut geht, spricht jedoch vieles dafür, das Spital so früh wie möglich zu verlassen und sich von einer Hebamme zu Hause betreuen zu lassen. Bei einer Spitalsentlassung in den ersten 24 Stunden nach der Geburt spricht man von einer ambulanten Geburt.

 

Vorteile des Wochenbetts zu Hause

  • Ruhe: Der Rhythmus des Babys kann mitgelebt werden. Besuch lässt sich besser dosieren, sie brauchen nicht das Zimmer mit anderen Wöchnerinnen und deren Babys zu teilen.
  • Sicherheit: Ihre Hebamme, immer für Sie erreichbar, weiß, welche Informationen Sie Ihnen schon gegeben hat kann Sie Schritt für Schritt zu Sicherheit im Umgang mit Ihrem Baby führen.
  • Familienfreundlichkeit: Ihr*e Partner*in kann rund um die Uhr bei Ihnen und dem Baby bleiben, Geschwister erleben keine lange Trennung von ihrer Mutter.
  • Gesundheit: Eine frühe Spitalsentlassung reduziert das Auftreten von Wochenbettdepressionen, Infektionen durch Krankenhauskeime werden verhindert.

In Pandemiezeiten haben vor allem die beiden letzten Punkte an Bedeutung gewonnen, wenn Besuchszeiten auch für Väter/Partner*innen massiv eingeschränkt waren und Frauen* sich und ihre Kinder möglichst wenig Keimen aussetzen wollten.

 

Planung

In den ersten Tagen sind Sie und Ihr*e Partner*in vollauf mit dem Baby beschäftigt. Lassen Sie sich verwöhnen, auch wenn Sie sich fit fühlen. Auch Ihr*e Partner*in sollte von den häuslichen Pflichten entbunden sein. Freunde oder Verwandte helfen gern, Einkäufe zu erledigen oder sich um ältere Geschwister zu kümmern. Sie können auch schon vor der Geburt vorkochen und einfrieren. Oder Sie erkundigen sich bei der Caritas nach einer Familienhelferin. Die Kosten dafür werden anhand des Nettoeinkommens der Familie berechnet. Besuch wimmeln Sie in der ersten Zeit besser ab.
Kümmern Sie sich rechtzeitig um einen Kinderarzt oder eine Kinderärztin für die Mutter-Kind-Pass-Untersuchung in der ersten Lebenswoche. Es wäre gut, jemanden zu finden, der oder die für diese Untersuchung nach Hause kommt.

 

Hebammenbetreuung

Die Hebamme steht Ihnen in den ersten Wochen zur Seite. Sie spricht mit Ihnen über die Geburt und die ersten Erfahrungen mit dem Kind, beobachtet die Rückbildungsvorgänge, unterstützt das Stillen und steht für Ihre Fragen zur Verfügung.
Beim Neugeborenen beobachtet sie u.a. das Trinkverhalten, die Abheilung des Nabels und die Entwicklung einer Neugeborenengelbsucht, führt zur Feststellung von Stoffwechselstörungen die Fersenblutabnahme durch und leitet die Eltern bei der Babypflege an.

 

Kosten

Die Kosten für einen Hausbesuch betragen ca. € 110,-, ein Teil wird von der Krankenkasse rückerstattet. Bis zum fünften Tag nach der Geburt haben Sie Anspruch auf einen täglichen Hausbesuch. Bis Ihr Kind acht (nach Kaiserschnitt bzw. bei Frühchen und Mehrlingen zwölf) Wochen alt ist, werden bei Bedarf weitere sieben Besuche zum Teil rückerstattet. Bei einer geplanten ambulanten Geburt erstattet die Krankenkasse auch für zwei Hausbesuche in der Schwangerschaft einen Teil der Kosten zurück.

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