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Hebammen | Was kostet Hebammenbetreuung?

Unterschied Wahlhebamme - Kassenhebamme

Meine Hebamme ist eine Kassenhebamme:

Kassenhebammen haben einen Vertrag mit der Krankenkasse und werden direkt über diese bezahlt. Für die folgenden Leistungen entstehen Ihnen keine Kosten.

Meine Hebamme ist eine Wahlhebamme:

1. Sie bezahlen Ihre Wahlhebamme.
2. Sie reichen die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein.
3. Sie erhalten 80% des Kassentarifs (nicht des Rechnungsbetrags) rückerstattet.

Schwangerschaft

Die Hebammenberatung im Eltern-Kind-Pass ist kostenlos. Bei Hebammen ohne Kassenvertrag sind € 67,- zu zahlen. Sie bekommen den gesamten Betrag nachträglich von der Krankenkasse zurückerstattet.
Diese Hebammenbertaung ist in der 18.-22. Schwangerschaftswoche (17+0 bis 21+6) möglich. Ab Oktober 2026 kommt es hier zu einer Ausweitung.

Die Krankenkasse zahlt in der Schwangerschaft:

  • Bei geplanter stationärer Geburt im Krankenhaus: einen Besuch ab der 32. Schwangerschaftswoche (wird vom Wochenbettkontingent abgezogen)
  • Bei geplanter ambulanter Geburt: bis zu 2 Besuche in der Schwangerschaft
  • Bei geplanter Hausgeburt: bis zu 8 Besuche in der Schwangerschaft

Kosten Wahlhebamme: € 90,- bis € 160,- pro Besuch
Rückerstattung der Krankenkasse: ca. € 48,- pro Besuch

Darüber hinaus gehende Hebammentermine können gern individuell vereinbart werden, sind jedoch keine Kassenleistung.

 

Geburt

Hausgeburt

Die Betreuung einer Hausgeburt ist grundsätzlich eine Kassenleistung - es gibt jedoch kaum Kassenhebammen, die Hausgeburten betreuen.

  • Kosten Wahlhebamme:  € 1900,- bis € 3100,-
  • Rückerstattung Krankenkasse: ja, bis zu € 1500,-

Im Preis enthalten sind die Schwangerenbetreuung, die Rufbereitschaft 3 Wochen vor bis zu 2 Wochen nach dem errechneten Geburtstermin, die Geburts- und die Wochenbettbetreuung zu Hause. Je nach Betreuungsmodell erfolgt die Geburt mit zwei Hebammen.

Geburt mit eigener Hebamme im Krankenhaus

In einigen Krankenhäusern können Sie sich von Ihrer Wahlhebamme betreuen lassen, die unter der Geburt durchgehend nur für Sie da ist. Dies ist keine Kassenleistung. Ausnhame: bei Privatversicherungen nachfragen.

  • Kosten Wahlhebamme: inkl. Rufbereitschaft rund € 2000,-
  • Rückerstattung Krankenkasse: nein

Nach der Geburt

Sie können nach Ihrer Entlassung zuhause von Ihrer Hebamme nachbetreut werden. Dies ist sowohl möglich, wenn Sie das Spital innerhalb von 24 Stunden nach der Geburt verlassen (ambulante Geburt), als auch, wenn Sie ein paar Tage im Krankenhaus bleiben.

Die Krankenkasse zahlt im Wochenbett: 

  • tägliche Hebammenbesuche in den ersten 5 Tagen nach der Geburt (6 bei Kaiserschnitt, Früh- oder Mehrlingsgeburt).
  • Danach sind noch 6-7 Hausbesuche in den ersten 8  Wochen möglich (bei Kaiserschnitt, Früh- oder Mehrlingsgeburt in den ersten 12 Wochen). 

  • Kosten Wahlhebamme: € 90,- bis € 160,- pro Besuch
  • Rückerstattung Krankenkasse: ja, ca. € 48,- pro Besuch (bis zu 12x)

Sie haben die Möglichkeit, Hausbesuche auch (video-)telefonisch wahrzunehmen. Zusätzlich sind bis zu 5 Telefonberatungen im gesamten Betreuungszeitraum Kassenleistungen.

Betreuung bei Fehlgeburt

Seit 1.9.2024 können auch Frauen, die nach der 18. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, Hebammenbetreuung in Anspruch nehmen. Die Hebamme kann in den ersten 5 Tagen täglich zu Ihnen kommen. Danach sind weitere 7 Hausbesuche in den ersten 8 Wochen nach dem Schwangerschaftsverlust möglich.

  • Kosten Wahlhebamme: € 90,- bis € 160,- pro Besuch
  • Rückerstattung Krankenkasse: ja, ca. € 48,- bis zu 12x

Detaillierte Infos zu

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