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Hebammen | Kostenüberblick unserer Wahlhebammen

Vor der Geburt

Betreuung in der Schwangerschaft 

Hebammen können Sie schon in der Schwangerschaft betreuen und beraten. Die Anzahl der Besuche kann individuell festgelegt werden. 

  • Kosten: € 90 - € 120,-/Besuch
  • Rückerstattung Krankenkasse:
    • geplante stationäre Geburt im Krankenhaus: Rückerstattung für einen Besuch ab der 32. Schwangerschaftswoche (wird vom Wochenbettkontingent abgezogen)
    • geplante ambulante Geburt: Rückerstattung für bis zu 2 Besuche
    • geplante Hausgeburt: Rückerstattung für bis zu 8 Besuche

Pro Besuch werden ca. € 46,- rückerstattet. 

Die Hebammenberatung im Mutter-Kind-Pass ist kostenlos. Bei einigen Hebammen sind € 50,- zu zahlen. Sie bekommen den gesamten Betrag von der Krankenkasse zurück.

Geburt

Geburt mit eigener Hebamme im Krankenhaus

In einigen Krankenhäusern können Sie sich von Ihrer Wahlhebamme betreuen lassen, die unter der Geburt durchgehend nur für Sie da ist. 

  • Kosten: inkl. Rufbereitschaft ab € 1400,-
  • Rückerstattung Krankenkasse: nein

Hausgeburt

  • Kosten:  € 1900,- bis 2900,-
  • Rückerstattung Krankenkasse: ja, bis zu € 1300,-

Im Preis enthalten sind die Schwangerenbetreuung, die Rufbereitschaft 3 Wochen vor bis zu 2 Wochen nach dem errechneten Geburtstermin, die Geburts- und die Wochenbettbetreuung zu Hause. Je nach Betreuungsmodell Geburt mit zwei Hebammen.

Nach der Geburt

Betreuung zuhause nach der Geburt im Krankenhaus 

  • Kosten: € 90 - € 120,-/Besuch
  • Rückerstattung Krankenkasse: ja, ca. € 46,- bis zu 12x

Sie können nach Ihrer Entlassung zuhause von Ihrer Hebamme nachbetreut werden. Dies ist sowohl möglich, wenn Sie das Spital innerhalb von 24 Stunden nach der Geburt verlassen (ambulante Geburt), als auch, wenn Sie ein paar Tage im Krankenhaus bleiben. Die Hebamme kann innerhalb der ersten 5 (bei Kaiserschnitt, Früh- oder Mehrlingsgeburt 6) Tage täglich zu Ihnen kommen. Danach sind noch 7 Hausbesuche in den ersten 8 (bei Kaiserschnitt, Früh- oder Mehrlingsgeburt 12) Wochen möglich. 

So funktioniert die Kostenrückerstattung durch die Krankenkasse  

  1. Sie bezahlen Ihre Wahlhebamme.
  2. Sie reichen die Rechnung bei Ihrer Krankenasse ein.
  3. Sie erhalten 80% des Kassentarifs (nicht des Rechnungsbetrags) rückerstattet.

Sie haben die Möglichkeit, Hausbesuche auch (video-)telefonisch wahrzunehmen. Zusätzlich sind bis zu 5 Telefonberatungen zum Teil rückerstattbar.

Rückerstattung

Detaillierte Infos zu

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